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9 Februar 2022

WETTBEWERBSREGELN GEWINNSPIEL

WETTBEWERBSREGELN
„GEWINNSPIEL“

1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

1.1 Der Veranstalter des Wettbewerbs mit dem Titel Selfie-Projekt-„GEWINNSPIEL“ ist die Firma MAURISSE Sp. z o.o. mit Sitz in der ul. Wielkopolska 403/4, 81-531 Gdynia, für die das Bezirksgericht in Gdańsk Północ, VIII. Handelsabteilung des Landesgerichtsregisters, die Registerakten unter der Nummer KRS 0000647813, NIP 5862312303 führt, mit einem Stammkapital von 5.000 PLN (im Folgenden: „Veranstalter“).
1.2 Die Bedingungen für die Teilnahme am Wettbewerb sind ausschließlich in dieser Wettbewerbsordnung (im Folgenden „Ordnung“ genannt) und in den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen festgelegt.
1.3 Der Wettbewerb wird in der Republik Polen veranstaltet.
1.4 Die Teilnahme an dem Wettbewerb bedeutet die Annahme der in der vorliegenden Ordnung enthaltenen Wettbewerbsregeln. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die hier genannten Regeln einzuhalten.
1.5 Der Veranstalter ist die einen Preis versprechende Einheit im Sinne der Art. 919 und 921 des Zivilgesetzbuches.
1.6 Der Veranstalter führt den Wettbewerb unter der Nutzung des Internetservices Instagram auf dem Konto https://www.instagram.com/selfieproject_official/
1.7 Der Wettbewerb wird nicht vom Service-Administrator gesponsert, unterstützt oder durchgeführt. Der Service-Administrator trägt keine Verantwortung für die Organisation und den Ablauf des Wettbewerbs.
1.8 Der Inhalt der Ordnung wird während des Wettbewerbs im Büro des Veranstalters und auf der Selfie Project-Fanpage verfügbar sein https://www.facebook.com/selfieproject.de

2. WETTBEWERBSDAUER

2.1 Der Wettbewerb läuft vom 08.02.2022 bis zum 12.02.2022.
2.2 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Dauer des Wettbewerbs zu verlängern, jedoch nicht mehr als 14 Tage, falls die Anzahl der Wettbewerbsbeiträge nicht ausreicht.

3. WETTBEWERBSTEILNEHMER

3.1 An dem Wettbewerb können natürliche Personen (im Folgenden „Teilnehmer“ genannt) teilnehmen, die:
3.1.1. mindestens 13 Jahre alt sind, mit der Einschränkung, dass Personen, die nicht voll geschäftsfähig sind (d. h. Minderjährige oder teilweise entmündigte Personen), die vorherige Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters einholen müssen, um gemäß den Bestimmungen der Wettbewerbsregeln am Wettbewerb teilzunehmen;
3.1.2. einen Wohnsitz in der Republik Polen haben;
3.2 Die Wettbewerbsteilnehmer dürfen weder Angestellte des Veranstalters noch deren Familienangehörige sein. Als Familie der vom Veranstalter beschäftigten Personen gelten ihre Verwandten in aufsteigender und absteigender Linie, ihre Ehegatten, ihre Geschwister, die mit ihnen in tatsächlicher Lebensgemeinschaft lebenden Personen und die Personen, die in einem Adoptionsverhältnis stehen.
3.3 Der Teilnehmer nimmt selbständig und in eigenem Namen an dem Wettbewerb teil.
3.4 Die Teilnahme an dem Wettbewerb ist freiwillig.
3.5 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschließen und in extremen Fällen die Teilnahme von solchen Teilnehmern zu sperren die gegen die Bestimmungen dieser Ordnung verstoßen, insbesondere:
3.5.1. Handlungen vornehmen, die gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßen oder die berechtigten Interessen Dritter verletzen;
3.5.2. Handlungen vorzunehmen, die darauf abzielen, die Ordnung oder die Mechanismen und Regeln für das Funktionieren des Wettbewerbs zu umgehen, oder die auf den Versuch einer solchen Umgehung hindeuten;
3.5.3. Handlungen vorzunehmen, die die legitimen Interessen des Veranstalters verletzen oder sein Image schädigen.

4. WETTBEWERBSZIELE
4.1. Die Aufgabe des Wettbewerbs besteht indem erst das Profil bei Instagram @selfieproject_official gefolgt wird, like und der Beitrag gespeichert wird. In Form eines Kommentars unter dem Wettbewerb-Post auf Instagram, veröffentliche die Information bei welchem DM du deine liebsten Selfie Project Beauty-Helfer einkaufen kannst. Teilnahmeberechtigt sind nur Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die mindestens 18 Jahre alt sind. Die Gewinner werden per Direktnachricht kontaktiert.
4.2 Die Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb in der oben beschriebenen Weise sollte zwischen dem 08.02.2022, 16:00 Uhr und dem 12.02.2022, 23:59 Uhr erfolgen.
4.3 Die Wettbewerbsarbeit sollte die folgenden Bedingungen erfüllen:
4.3.1. sie darf nicht die Rechte Dritter verletzen, einschließlich der Persönlichkeitsrechte und der Rechte des Autors an seinem Eigentum;
4.3.2. sie darf keine belästigenden, beleidigenden, vulgären oder obszönen Inhalte enthalten oder anderweitig gegen die guten Sitten verstoßen;
4.3.3. sie darf keine Inhalte enthalten, die eine Werbung für Produkte oder Dienstleistungen Dritter darstellen;
4.3.4. sie darf keine politische Werbung enthalten, insbesondere keine Unterstützung oder Ablehnung eines Politikers oder einer politischen Gruppe oder politische Ideen oder Ansichten, die Gegenstand einer laufenden öffentlichen Debatte sind.
4.4 Es werden 10 Teilnehmer als „Gewinner“ des Wettbewerbs genannt.
4.5 Für die Auswahl der Gewinner und die Überwachung des ordnungsgemäßen Ablaufs des Wettbewerbs ernennt der Veranstalter einen dreiköpfigen Auswahlausschuss. Der Ausschuss überwacht auch den ordnungsgemäßen Ablauf des Wettbewerbs.
4.6 Mit der Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb wird dem Veranstalter eine nicht ausschließliche und unentgeltliche Lizenz zur Nutzung der prämierten Wettbewerbsarbeiten im Umfang ihrer Verbreitung im Internet, insbesondere auf Wettbewerbsprofil, für Werbe- und Promotion Zwecke des Veranstalters eingeräumt. Die gewährte Lizenz umfasst auch das Recht, die preisgekrönte Wettbewerbsarbeit zu verändern, einschließlich der Einbindung in andere Werke, und das daraus resultierende Werk in der im vorherigen Satz beschriebenen Weise zu nutzen. Der Veranstalter darf die preisgekrönte Wettbewerbsarbeit ohne Angabe des Urhebers verwenden

5. PREISE

5.1 Der Veranstalter stellt 10 Preise für die Teilnehmer zur Verfügung, deren Arbeiten, die die Lösung der Wettbewerbsaufgabe enthalten, vom Auswahlausschuss anerkannt wurden. Der Preis besteht aus einem Kosmetikset von Selfie Project in Gesamtwert von 20,00 EUR.
5.2 Die Gewinner haben keinen Anspruch auf einen Umtausch des Preises in Bargeld oder eine andere Art von Preis.
5.3 Die Gewinner haben nicht das Recht, besondere Eigenschaften des Preises zu beanstanden.
5.4 Die Gewinner dürfen das Recht auf den Erhalt des Preises nicht an einen Dritten übertragen.
5.5 Ein Teilnehmer kann mehrere Beiträge zum Wettbewerb hinzufügen, kann aber nur einen Preis gewinnen.
5.6 Der Veranstalter haftet nicht dafür, dass der Preis nicht ausgehändigt wird, weil der Gewinner ihn nicht abgeholt hat. In einem solchen Fall bleibt der Preis Eigentum des Veranstalters.
5.7 Der Veranstalter hat das Recht, die Aushändigung des Preises an den Gewinner zu verweigern, wenn dieser gegen eine der Bestimmungen der vorliegenden Ordnung verstößt, und er kann den Preis zurückfordern, wenn der Verstoß gegen die Ordnung nach der Übergabe des Preises bekannt wird. In einem solchen Fall bleibt der Preis Eigentum des Veranstalters, und der Gewinner ist verpflichtet, alle dem Veranstalter durch seine Disqualifikation entstandenen Verluste zu ersetzen.
5.8 Der Veranstalter legt fest, dass der Preis, der gemäß den Bestimmungen der Ordnung in seinem Eigentum verbleibt, gemäß der Entscheidung des Ausschusses an einen anderen, gemäß der Ordnung ausgewählten Teilnehmer vergeben werden kann.

6. WETTBEWERBSERGEBNISSE

6.1 Die Information über die Ergebnisse des Wettbewerbs wird innerhalb von 5 Werktagen ab dem Tag der Beendigung des Wettbewerbs in Form eines Kommentars unter dem Post mit der Wettbewerbsaufgabe auf dem Wettbewerbsprofil veröffentlicht. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Namen und den Vornamen oder den Spitznamen des Gewinners auf dem Wettbewerbsprofil zu veröffentlichen.
6.2 Um die Teilnahme am Wettbewerb und den Erhalt des Preises zu bestätigen, muss der Gewinner den Veranstalter innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntgabe der Wettbewerbsergebnisse mittels privater Nachricht auf Facebook kontaktieren, die an das Selfie Project -Profil gesendet wird. Die Nachricht muss folgende Angaben enthalten: Vorname, Nachname, Wohnanschrift, genaue Korrespondenzanschrift und Telefonnummer. Der Gewinner, der nicht voll geschäftsfähig ist, sollte der Nachricht zusätzlich eine Erklärung seines gesetzlichen Vertreters beifügen, aus der hervorgeht, dass er mit der Teilnahme am Wettbewerb einverstanden ist. Bestätigt der Gewinner seine Teilnahme an dem Wettbewerb nicht in der in diesem Absatz genannten Weise und innerhalb der dort genannten Frist, wird der Preis nicht verliehen und bleibt Eigentum des Veranstalters.
6.3 Der Veranstalter hat das Recht, das Alter des Gewinners oder die Richtigkeit der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters des nicht voll geschäftsfähigen Gewinners zu überprüfen, insbesondere indem er diesen auffordert, innerhalb von 5 Arbeitstagen einen Scan einer persönlich unterzeichneten Erklärung des gesetzlichen Vertreters des Gewinners, in der er sich mit der Teilnahme am Wettbewerb einverstanden erklärt, zusammen mit einem Scan des Nachweises für den Postversand dieser Erklärung an die Adresse des Veranstalters per Mail an info@selfieproject.pl zu senden. Kommt der Gewinner den im vorstehenden Satz genannten Verpflichtungen nicht nach, wird der Preis nicht verliehen und verbleibt im Eigentum des Veranstalters.
6.4 Der Veranstalter hat das Recht, den Gewinner aufzufordern, die Bedingungen der dem Veranstalter erteilten Lizenz zur Nutzung des preisgekrönten Wettbewerbswerks zu bestätigen, insbesondere indem er den Preisträger auffordert, innerhalb von 5 Werktagen per E-Mail einen Scan einer persönlich unterzeichneten Erklärung zur Bestätigung der Lizenzbedingungen zusammen mit einem Scan des Nachweises für den Postversand dieser Erklärung an die Adresse des Veranstalters zu senden. Erfüllt der Gewinner die im vorstehenden Satz genannten Verpflichtungen nicht, wird der Preis nicht vergeben und bleibt Eigentum des Veranstalters.
6.5 Der Preis wird vom Veranstalter innerhalb von 21 Arbeitstagen ab dem Tag der Bestätigung der Teilnahme des Gewinners am Wettbewerb oder alternativ ab dem Tag der positiven Überprüfung des Alters des Gewinners oder der Richtigkeit der vom gesetzlichen Vertreter des Gewinners erteilten Zustimmung oder ab dem Tag der Bestätigung der Bedingungen der vom Gewinner erteilten Lizenz für die Nutzung des Wettbewerbswerks per Kurierdienst an die Adresse des Gewinners geschickt.
6.6 Der Preis kann nur auf dem Gebiet Deutschlands geliefert werden.

7. BESCHWERDEVERFAHREN
7.1. Beschwerden über den Ablauf des Wettbewerbs können auf elektronischem Wege an folgende Adresse gerichtet werden: info@selfieproject.pl mit dem Vermerk „SELFIE PROJECT-WETTBEWERB REKLAMATION”.
7.2. Die Beschwerde sollte Folgendes enthalten: Name, Vorname, genaue Anschrift des Teilnehmers sowie eine ausführliche Beschreibung und Angabe des Grundes der Beschwerde und des Antrags des Teilnehmers.
7.3 Beschwerden werden vom Auswahlausschuss geprüft. Der Ausschuss ist verpflichtet, den Teilnehmer innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Beschwerde auf elektronischem Wege oder über eine private Nachricht auf Instagram über die Art und Weise der Bearbeitung der Beschwerde zu informieren.

8. VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

8.1 Verwalter der personenbezogenen Daten der Wettbewerbsteilnehmer ist der Organisator.
8.2 Personenbezogene Daten (Adresse, Vor- und Nachname, Telefonnummer, E-Mail und gegebenenfalls die Daten des gesetzlichen Vertreters) werden ausschließlich für Zwecke im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung des Wettbewerbs, einschließlich der Preisverleihung, der steuerlichen und buchhalterischen Berichterstattung verarbeitet.
8.3 Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer durch den Veranstalter ist die Notwendigkeit dieser Daten für die Erfüllung der sich aus dieser Ordnung ergebenden Verpflichtungen des Veranstalters und die Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der steuerlichen und buchhalterischen Berichterstattung. Nach Beendigung des Wettbewerbs ist die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer durch den Veranstalter zusätzlich das berechtigte rechtliche Interesse des Veranstalters an der Beurteilung der Berechtigung von Beschwerden und sonstigen Ansprüchen, die die Teilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme am Wettbewerb geltend machen.
8.4 Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer, einschließlich ihres Vor- und Nachnamens oder Pseudonyms, werden im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Wettbewerbsarbeiten an eine unbegrenzte Anzahl von Personen auf dem Wettbewerbsprofil weitergegeben. Die personenbezogenen Daten anderer Teilnehmer werden nur an Personen weitergegeben, die beim Veranstalter beschäftigt sind und Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Organisation des Wettbewerbs ausüben. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer können auch an Unterauftragnehmer des Veranstalters weitergegeben werden, denen der Veranstalter auf der Grundlage einer gesonderten Vereinbarung die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer für die Zwecke des Wettbewerbs überträgt.
8.5 Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden für die Dauer des Wettbewerbs, wie in dieser Ordnung festgelegt, und zusätzlich für den Zeitraum gespeichert, der der Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen der Teilnehmer aufgrund der Teilnahme am Wettbewerb entspricht. Die personenbezogenen Daten der Gewinner werden außerdem für einen Zeitraum gespeichert, der der Aufbewahrungsfrist für die Buchhaltungsunterlagen entspricht, die sich aus den geltenden Gesetzen ergibt.
8.6 Die Teilnehmer haben das Recht, auf ihre Daten zuzugreifen und deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, sowie das Recht, ihre Daten zu übertragen.
8.7 Nach Beendigung des Wettbewerbs (oder nach Beendigung der Teilnahme am Wettbewerb) kann der Teilnehmer aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, die aufgrund des berechtigten Interesses des Veranstalters erfolgt, widersprechen. In diesem Fall darf der Veranstalter die personenbezogenen Daten des Teilnehmers nicht mehr verarbeiten, es sei denn, der Veranstalter weist nach, dass es für die Verarbeitung berechtigte Gründe gibt, die gegenüber den Interessen, Rechten und Freiheiten des Teilnehmers oder den Gründen für die Feststellung, Geltendmachung oder Verteidigung von Ansprüchen überwiegen.
8.8 Die Angabe von Daten ist freiwillig, aber notwendig, um an dem Wettbewerb teilzunehmen, die Preise zu vergeben und eventuelle Ansprüche zu bearbeiten. Die Nichtbereitstellung der erforderlichen persönlichen Daten durch den Teilnehmer kann dazu führen, dass er nicht an dem Wettbewerb teilnehmen darf oder den Preis nicht in Empfang nehmen kann. In einem solchen Fall bleibt der Preis Eigentum des Veranstalters. Werden in der Beschwerde die zur Identifizierung des Verfassers oder zur Beantwortung der Beschwerde erforderlichen personenbezogenen Daten nicht angegeben, kann die Beschwerde unbearbeitet bleiben.
8.9 Die Daten der Wettbewerbsteilnehmer werden nicht für die Zwecke der automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling, verwendet.
8.10. Die Daten der Wettbewerbsteilnehmer werden in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.
8.11. In Angelegenheiten, die die Verarbeitung personenbezogener Daten betreffen, haben die Teilnehmer das Recht, eine Beschwerde beim Präsidenten des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten, ul. Stawki 2, 00-193 Warschau, einzureichen.

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1 In Angelegenheiten, die in dieser Ordnung nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des polnischen Rechts.
9.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus der Erfüllung von Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb ergeben, werden von einem zuständigen ordentlichen Gericht entschieden.
9.3 Alle Kosten im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Wettbewerb, einschließlich der Gebühren für den Internetzugang, sind vom Teilnehmer zu tragen.
9.4 Der Veranstalter erklärt, dass es sich bei dem Wettbewerb nicht um ein Glücksspiel, eine Lotterie, eine gegenseitige Wette, eine Werbe-Lotterie, ein Spiel, bei dem das Ergebnis vom Zufall abhängt, oder eine andere Form der Tätigkeit handelt, die durch das Glücksspielgesetz geregelt ist.
9.5 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die vorliegende Ordnung jederzeit zu ändern, wenn es notwendig ist, um Fehler oder Ungenauigkeiten im Inhalt der Ordnung zu beseitigen oder um die Ordnung an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen anzupassen, oder wenn ein solches Erfordernis sich aus dem Eintritt von Umständen ergibt, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen und die er zum Zeitpunkt des Beginns des Wettbewerbs nicht vorhersehen konnte. Änderungen der Ordnung dürfen die erworbenen Rechte der Teilnehmer nicht verletzen.
9.6 Die Ordnung tritt am Tag des Beginns des Wettbewerbs in Kraft.